Was ist ein Kleingewerbe?

Definition: Was ist ein Kleingewerbe?

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, dass im geringen Umfang handelt und darum nicht im Handelsregister eingetragen ist. Dies wird im Handelsgesetzbuch geregelt. Die Kleinunternehmerregelung hingegen wird im UstG geregelt und kann von allen Startups in Anspruch genommen werden, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Wann die Unternehmung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, dass entscheidet sein Umsatz.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG1

Kleinunternehmer dürfen im vorigen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR nicht übersteigen. Einfach gesagt bedeutet dies, dass du so lange Kleinunternehmer bleiben kannst, bis du zum ersten Mal den 17.500 EUR Jahresumsatz überschreitest. In dem Fall lohnt sich dann aber richtig Gas zu geben, denn in diesem Fall kannst du im gleichen Jahr dann bis zu 50.000 EUR umsatzsteuerfrei umsetzen. Und das ist eine echte Hausnummer, bevor du dann im nächsten Jahr die Umsatzsteuer abführen musst.

Die Regelung besagt auch, dass du im dritten Jahr eine Ist-Versteuerung vornehmen kannst. Das bedeutet das du erst dann Steuern abführen musst, wenn du diese auch eingenommen hast und nicht, wenn du die Rechnung gestellt hast.

Rechtsform & Anmeldung

Bei der Rechtsform hast du freie Auswahl. Willst du Freiberufler werden musst du kein Gewerbe anmelden. Du musst lediglich dem Finanzamt melden, dass du eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchtest. In allen anderen Fällen musst du allerdings schon ein Gewerbe anmelden, gemeinsam mit der Angabe der Rechtsform. Anschließend wird das Gewerbeamt deine Anmeldung dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt sollte sich dann bei dir melden.

Buchhaltung & Umsatzsteuer

1. Einkommenssteuer

Buchführung als Kleingewerbe ist wirklich einfach. Als Betreiber eines Kleingewerbes ist nämlich keine doppelte Buchführung nötig. Das bedeutet, du machst eine einfache Einnahme-Überschussrechnung und versteuerst nur das Einkommen, dass du auch erzielt hast. Hierbei reicht es, wenn du eine chronologische Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt einreichst. Die Differenz ist demnach dein Gewinn oder Verlust.

2. Rechnung & Umsatzsteuer

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aufführen. Du kannst diese demnach auch nicht einnehmen und musst sie nicht ans Finanzamt abführen. Natürlich musst du trotzdem die Umsatzgrenzen und Freibeträge beachten und für das nächste Jahr entsprechend planen. Auf deinen Rechnungen muss vermerkt sein, dass du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG Gebrauch machst.

Kosten für Kleingewerbe im Monat

Meistens hat man als Kleingewerbebetreibender erstmal keine so hohen laufenden Kosten im Monat. Ggf. hier und da Kosten für Werbung oder Einrichtungskosten. Eine Visitenkarte und einen PC solltest du dir anschaffen. Und am besten auch eine Website auf der du dich und dein Geschäft/Business zeitgemäß digital vorstellst. Außerdem fallen natürlich die Kosten für die Gewerbeanmeldung und eventuelle Handwerks- oder Handelskammern an, sofern du kein Freiberufler bist. Diese variiert von Ort zu Ort.

Fortlaufende Kosten sind folgende:

– Berufshaftplichtversicherung
– Rechtschutzversicherung
– Telefon & Internet
– Strom und Wasser
– Ggf. Kfz-Steuer und Versicherung sowie Tankkosten
– Eventuell Steuerberaterkosten

Das kann natürlich variieren, je nach Tätigkeit.

Steuererklärung

In der Regel schickst du jeden Monat deine Auflistung zu deinem Steuerberater und dieser führt über deine Kosten und Einnahmen Buch. Am Anfang des Jahres berechnet er dann dein zu versteuerndes Einkommen des Vorjahres. Hier wir auch dein hauptberufliches Einkommen eingerechnet, falls du nur nebenberuflich selbständig bist. Viele beschäftigen sich selbst mit der Steuer. Dies würde ich nur empfehlen, wenn du in einem Familien- oder Freundeskreis jemanden hast, der sich damit auskennt und dem du die ein oder andere Frage stellen kannst. Allerdings berechnet ein Steuerberater seinen Preis nach Aufwand. Und der wird vermutlich bei 17.500€ Umsatz nicht wirklich groß sein. Sehr empfehlenswert ist große Investitionen zum Start abzuschreiben. Durch die Abschreibungen verringerst du nämlich deine jährliche Steuerlast.

Fazit

Ein Kleingewerbe oder der Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG macht auf jeden Fall Sinn, wenn du zum Start nur wenige Kunden haben wirst, oder dein Unternehmen nebenher aufbauen möchtest. Beachte aber unbedingt, dass du nicht nur einen einzigen Kunden über das Jahr betreust, denn sonst könntest du einer Scheinselbständigkeit beschuldigt werden, was unangenehme rechtliche Konsequenzen haben kann.

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