Freiberufler werden – Checkliste zum Durchstarten

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Freiberufler werden ist leichter als es zu bleiben

Der erste Schritt in die Freiberuflichkeit ist für viele von uns kein kleiner Schritt. Zumindest für jemanden, der bisher fest angestellt war. Ein regelmäßiges Einkommen fällt von nun an weg. Dafür muss man sich selbst um Aufträge kümmern, seine Arbeitszeit selbst einteilen und sich mit Buchhaltung und Steuern befassen. Wie gehe ich dabei vor, wenn ich die Freiberuflichkeit anmelden möchte? Welche Vor- und Nachteile hat es Freiberufler zu werden. All diese Fragen habe ich mir damals auch gestellt. Darum habe ich für dich diesen Artikel erstellt. Freiberufler werden – Deine Checkliste zum Durchstarten.

Sein eigener Chef sein und sich aussuchen können, welche Aufträge man annehmen möchte. Gerade für Kreative kann das ein großer Anreiz sein, aber auch zum Fluch werden. Wer Probleme damit hat, die Disziplin aufzubringen, sich regelmäßig an den Laptop zu setzen oder sich um die Kundenakquise zu kümmern, der wird es wahrscheinlich schwer haben. Wer Freiberufler werden will hat niemand mehr, der Aufgaben verteilt, auf Termine pocht und Richtlinien vorgibt. Das Zeitmanagement im Griff zu haben, kann unter Umständen eine Herausforderung darstellen.

Anstellung – Freiheit gegen Sicherheit?

Eine Festanstellung ist für die meisten Menschen in Deutschland das Ziel ihrer beruflichen Entwicklung, da sie für eine finanziell abgesicherte Zukunft steht. Die klassische Karriereleiter in einem Unternehmen, das ihnen ein regelmäßiges Einkommen garantiert, verspricht immer noch den leichtesten Weg zum beruflichen Erfolg, materiellen Auskommen und zur Rente. Allerdings sind Stellen heute nicht mehr ganz so sicher wie früher, und dass man bis zur Rente bei einem Unternehmen bleibt, ist eher unwahrscheinlich geworden.

Außerdem hast du dadurch, dass du im Unternehmen in einer festen Hierarchie mit Menschen zusammenarbeitest, wenig Freiheiten. In den meisten Fällen kannst du weder die Arbeitszeit noch den Ort selbst bestimmen. Auch die Kollegen kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Als Freiberufler bist du dagegen vollkommen selbstbestimmt, hast keine Vorgesetzten, die dir Vorschriften machen, und kannst arbeiten, wo und wann du willst. Die Arbeitszeiten kannst du abhängig von deinen Hobbys oder der Familie frei gestalten. Wenn du gerne reist, kannst du, abhängig von der Tätigkeit, sogar vom Ausland aus arbeiten. Wenn du willst, kannst du im Team mit anderen Freiberuflern arbeiten, die du dir persönlich aussuchst und die Projekte umsetzen, die du möchtest.

Die Formen von Freiheit

Diese Freiheiten hast du nur als Selbständiger. Außerdem sind dir keine Grenzen gesetzt, was du machen willst und wieviel du machen willst. Du kannst deine Kreativität ausleben, und niemand schreibt dir einen Dresscode vor oder ob du während der Arbeit Musik hören darfst. Probleme mit Mobbing gibt es nicht und auch keine Kollegen, die mit lauten Telefonaten beim Arbeiten stören. Unter Umständen fehlen manchmal jedoch Anregungen durch Gespräche mit Bürokollegen.

Wer so etwas braucht, kann sich überlegen, besser eine Bürogemeinschaft zu suchen, als allein in der Wohnung zu arbeiten. In großen Städten gibt es mittlerweile eine ganze Anzahl Angebote für Büros im Office Center oder als CoWorking Space, so dass man die Vorteile einer Bürogemeinschaft haben kann, ohne sich selbst um etwas kümmern zu müssen. WLAN, Kaffeeküche und Möbel sind in solchen Büros meist inklusive, oft ist auch ein Festnetzanschluss buchbar. In solchen Bürogemeinschaften treffen die verschiedensten Branchen zusammen, oft finden sich so ergänzende Partner, zum Beispiel Journalisten und Fotografen oder Designer.

Für viele Künstler und Kreative ist es aber auch von Beginn an gar nicht so leicht, in eine Festanstellung zu kommen. Sie entscheiden sich mehr oder weniger freiwillig dazu, nach dem Studium oder der Schule gleich für die Selbständigkeit, also dass sie Freiberufler werden. Für sie ist es noch wichtiger, sich über alles zu informieren, was man in der Anfangsphase als Selbständiger braucht.

Insgesamt solltest du gut abwägen, ob die Freiberuflichkeit für dich in Frage kommt. Hast du dich aber für diesen Schritt entschieden, dann gibt es zunächst einige formale Dinge zu klären.

Folgende Fragen sind wichtig:

  1. Ist die Tätigkeit tatsächlich freiberuflich und nicht gewerblich?
  2. Wie und wo muss ich die Freiberuflichkeit anmelden?
  3. Welche Versicherungen sind notwendig?
  4. Wie fange ich an? 
  5. Wie viel darf ich eigentlich verdienen? 

1. Ist die Tätigkeit freiberuflich und nicht gewerblich?

Als freiberuflich werden in Deutschland Tätigkeiten anerkannt, die dank besonderer Qualifikation oder Begabung ausgeübt werden und dem „Interesse der Allgemeinheit“ dienen. Das betrifft laut Einkommensteuergesetz künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, erzieherische und unterrichtende Berufe, sowie die sogenannten Katalogberufe. Per Definition wird die Tätigkeit eigenverantwortlich aufgrund persönlicher fachlicher Kompetenz ausgeführt. Ist das nicht der Fall, dann handelt es sich bei der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht um Freiberuflichkeit, sondern um ein Gewerbe, wie es beispielsweise bei Handwerkern und praktisch allen vertrieblich tätigen Selbständigen der Fall ist.

Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen an die Freiberuflichkeit nicht gegeben sind, dann hat das schwerwiegende Konsequenzen. Wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses anmelden und ist zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet. Im schlimmsten Fall sind hohe Steuernachzahlungen fällig, aber auch für die Kranken- und Rentenversicherung gelten andere Bestimmungen. Diese grundlegenden Fragen sind daher zu klären, bevor man Freiberufler werden kann.

In der Kreativbranche oder als Künstler wirst du im Normalfall immer als Freiberufler anerkannt. Als Musiker, Maler, Designer, Fotograf, Schriftsteller ist man in der Regel daher immer freiberuflich tätig, aber auch Übersetzer, Journalisten und andere Medienschaffende werden zu den Freiberuflern gezählt. Darüber hinaus sind Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Lehrer, Ingenieure, Architekten und Sachverständige ebenfalls Angehörige der freien Berufe. Ausschlaggebend ist die Leitung und Eigenverantwortlichkeit in dem, was man beruflich macht und dass eine „höhere Bildung“ notwendig dafür ist.

Schwierig wird es, wenn du als Freiberufler auch gewerblich tätig bist. Zum Beispiel ist ein Designer nur dann Freiberufler, wenn er künstlerisch arbeitet. Sobald er aber im Bereich Werbung und Marketing tätig wird, kommt er in eine Grauzone. Ein Journalist, der auch als PR-Berater arbeitet, wird unter Umständen auch Gewerbesteuer zahlen müssen. Ein Ingenieur ist als Sachverständiger freiberuflich tätig, nicht aber, wenn er auch Waren herstellt oder vertreibt. Ein EDV-Berater ist dann freiberuflich tätig, wenn er Systemsoftware, nicht aber, wenn er Anwendungssoftware entwickelt. Wie man sieht, ist das alles etwas unklar und im Einzelnen zu klären.

2. Wie und wo muss ich die Freiberuflichkeit anmelden?

Du möchtest einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und weißt nicht was du alles erledigen musst bevor du loslegen kannst? Dann folgen hier ein paar Informationen darüber, was du beachten musst.

freimind freiberuflichkeit anmelden

Grundlage für die Einstufung als Freiberufler sind die sogenannten Katalogberufe. Neben den konkret aufgeführten Berufen nach §18 können auch ähnliche Berufe als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden.

Zitat § 18: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 besagt das ein ähnlicher Beruf vorliegt, wenn:

  • der Beruf einem bestimmten Katalogberuf in allen wichtigen Punkten entspricht,
  • der Steuerpflichtige einen dem tatsächlichen Katalogberuf vergleichbaren Ausbildungsstand nachweist und
  • bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis für den Katalogberuf für den ähnlichen Beruf eine vergleichbare berufsrechtliche Regelung besteht.

Wenn du dir nicht sicher bist ob die Tätigkeit die du ausführen möchtest, auch als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird kannst du beim Finanzamt nachfragen.

Meldung beim Finanzamt

Um mit deiner freiberuflichen Tätigkeit beginnen zu müssen, musst du deine Freiberuflichkeit anmelden. Dazu musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem Finanzamt zusenden.

Dieser Fragebogen hat 8 Seiten auf denen du erklärst was du genau machen möchtest.

Den Fragebogen kannst du hier ausfüllen und herunterladen:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Bitte beachte das der Fragebogen 8 Seiten umfasst. Ausfüllhilfen bekommst Du hier:

Ausfüllhilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

3. Welche Versicherungen sind notwendig?

Rentenversicherung

Wer selbständig ist, muss selbst für die Rente vorsorgen. Wie und ob du das tust, ist dir selbst überlassen. Eine Krankenversicherung dagegen ist Pflicht. Warst du vor der Selbständigkeit gesetzlich versichert, dann kannst du in deiner Versicherung bleiben oder in eine private wechseln. Hier solltest du entsprechende Angebote vergleichen.

Künstlersozialkasse

Jeder Freiberufler muss außerdem prüfen, ob er zur Berufsgruppe der Künstler und Publizisten gehört, die von der Künstlersozialkasse abgedeckt wird. In diesem Fall ist auch eine Rentenversicherung Pflicht. Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die entsprechenden Kassen abgeführt werden. Du zahlst jedoch nur 50 Prozent der Beiträge, die andere Hälfte trägt der Staat. Dazu wird von Rundfunkanstalten, Galerien und Verlagen die sogenannte „Künstlerabgabe“ eingezogen, mit der die Beiträge zur Künstlersozialkasse finanziert werden. Welche Berufe zu den Künstlern und Publizisten gehören, ist im „Künstlerkatalog“ festgelegt. Grundsätzlich gehört dazu, wer als Musiker, Maler, Journalist, Schriftsteller oder Publizist erwerbsmäßig und nicht in Festanstellung tätig ist.

Wer in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden will, muss daher bestimmte Mindestverdienstgrenzen erzielen. Wer unter 3.900 Euro jährlich verdient, liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze und fällt hier raus. Außerdem musst du hauptberuflich als Freiberufler tätig sein, das heißt, du darfst nicht nebenbei festangestellt sein, es sei denn, das daraus erzielte Einkommen gilt noch als geringfügig. Wenn du mehr als 450 Euro verdienst, ist es über dieser Grenze. Auch wer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, kann nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Berufshaftpflicht

Je nachdem, welche Dienstleistungen du anbietest, sind unter Umständen bestimmte Risiken damit verbunden. Daher solltest du prüfen, ob du eine Berufshaftpflichtversicherung benötigst. Da Freiberufler für Fehler haften, die dem Kunden durch ihre Dienste entstehen, kann es sonst im Schadenfall teuer werden. Gerade im Bereich IT und Webdesign gibt es solche Risiken, wenn zum Beispiel Fehler bei der Pflege von Kundenservern passieren, versehentlich Daten gelöscht werden oder virenbehaftete Dateien weitergegeben werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen den Schaden.

Rechtsschutz

Auch eine Rechtsschutzversicherung ist oft sehr nützlich, beispielsweise, wenn du als Bildredakteur viel mit der Klärung von Bildrechten zu tun hast oder als Texter mit Urheberrechten umgehst. Auch in Heilberufen sollte man unbedingt über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Wer ein Büro anmietet, sollte den Mietrechtsschutz in die Versicherung einschließen. Bei Freiberuflern ist die Grenze zwischen Beruf und Privatem oft fließend, daher decken viele Versicherungen auch den privaten Rechtsschutz mit ab. Auf jeden Fall ist es ratsam, die eigenen Risiken zu kennen und dann die beste Lösung zu wählen.

4. Wie fange ich an?

Nicht jeder Freiberufler benötigt einen Businessplan, bevor er sein Projekt startet. Aber auf jeden Fall musst du wissen, was du genau tun willst, welche Leistungen du zu welchen Preisen anbieten willst und was du dafür brauchst. Ein Businessplan für dich selbst wäre daher doch eine gute Idee, um abzuchecken, ob die Finanzierung so hinhauen würde und was du sonst noch an Investitionen benötigst. Außerdem brauchst du ein Konzept, wie du an deine Kunden kommst. Die Akquise hängt natürlich davon ab, was du anbietest. Ein eigener Internetauftritt ist jedoch für diejenigen, die Freiberufler werden wollen, unabdingbar – und kostet fast nichts. Zumindest dann, wenn du sie selbst baust. Das ist heute, mit Hilfe von Baukästen, ohne große Programmierkenntnisse in relativ kurzer Zeit möglich. Wichtig ist, dass der Inhalt stimmt und natürlich, dass man im Internet auch gefunden wird.

Suchmaschinen funktionieren jeweils nach ihren eigenen Algorithmen, die manchmal nach nicht ganz offensichtlichen Kriterien auswählen, wer oben landet. Die Suchmaschinenoptimierung ist jedoch extrem wichtig, da die meisten potenziellen Kunden heute im Internet nach Anbietern suchen. Daher solltest du dich hier gut informieren, wie deine Website am besten auf die oberen Plätze kommt. Werbung bei Google & Co. zu schalten kann zum Start eine gute Investition sein. Allerdings ist dazu einiges an Testen nötig.

Außerdem solltest du gerade als Freiberufler ein gutes Foto verwenden, mit dem du bei möglichen Kunden Vertrauen schaffst. Am besten buchst du dafür einen guten Fotografen und wählst dann aus mehreren verschiedenen Motiven aus. Auch ein seriös wirkendes „Corporate Design“ und passendes Logo sind gute Marketingmittel. Auch hier kannst du mit relativ preiswerten Plattformen im Internet schon gute und wirksame Ergebnisse erzielen. Je nach Art der Dienstleistung kannst du natürlich weitere Arten der Werbung nutzen. Auf jeden Fall das wichtigste ist jedoch: dranbleiben und sich nicht abschrecken lassen, wenn der Erfolg zunächst nur langsam voranschreitet.

5. Wie viel darf ich eigentlich verdienen?

Vielen Einsteigern fällt es schwer sich durch den Dschungel der rechtlichen und finanztechnischen Regeln zu bewegen. Die Unsicherheit etwas falsch zu machen ist ein ständiger Begleiter. Dabei fragen sich auch gerade viele, die sich nebenberuflich selbstständig machen – Wieviel darf ich eigentlich verdienen? Lies dir dazu gerne den verlinkten Artikel durch, der das Thema vertiefend darstellt.

Das war es mit diesem Artikel „Freiberufler werden – Checkliste zum Durchstarten“. Ich hoffe ich konnte dir mit diesem Artikel eine gute Übersicht ins Thema liefern und wünsche dir bei deinem Start viel Erfolg!

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