Steuerfreibetrag für Freiberufler: Was du wissen musst

In Deutschland haben Freiberufler Anspruch auf verschiedene Steuerfreibeträge, die ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Jeder Freiberufler sollte diese Freibeträge und ihre Bedingungen, die sie voraussetzen, kennen. In diesem Artikel werden wir dir daher die wichtigsten Informationen zusammenstellen.

Was sind Steuerfreibeträge?

Steuerfreibeträge sind Ausnahmen von der Steuerpflicht, die du in Anspruch nehmen kannst. Diese Freibeträge beruhen auf gesetzlichen Regelungen und sollen u.a. Freiberufler vor einer zu hohen Steuerbelastung schützen. Diese Freibeträge gibt es auch für größere Unternehmen, doch gelten hier andere Regeln und Voraussetzungen.

Welche Steuerfreibeträge gibt es?

Es gibt verschiedene Steuerfreibeträge, die Freiberufler in Anspruch nehmen können: Je nachdem, welche Bedingungen erfüllt sind. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Werbungskostenpauschale:
    Werbungskostenpauschalen sind festgelegte Beträge, die vom Finanzamt automatisch als Freibetrag anerkannt werden und somit von der Steuer abgezogen werden können. Bei Freiberuflern können dies beispielsweise Pauschalen für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Büro- und Arbeitsräume, Reisekosten, Telefonkosten oder Versicherungen sein. Die Höhe der Pauschalen variiert je nach Art der Ausgaben und kann von Jahr zu Jahr angepasst werden.
    Statt jeden einzelnen Beleg einzureichen, reicht es in diesem Fall, die jeweiligen Pauschalen anzugeben. Dies spart Zeit und Arbeit, vor allem wenn man bedenkt, dass Freiberufler oft viele unterschiedliche Ausgaben haben.
    Natürlich sollte man sich im Vorfeld genau informieren, welche Werbungskostenpauschalen für die eigene Tätigkeit relevant sind und welche Dokumentation notwendig ist, um diese geltend zu machen.
  • Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung:
    Freiberufler, die neben ihrer selbständigen Tätigkeit auch in Arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungen tätig sind, können ebenfalls bestimmte Steuerfreibeträge geltend machen. Hierbei handelt es sich um ähnliche Ausgaben wie bei Arbeitnehmern, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind. Zu diesen zählen beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder auch Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.
  • Betriebsausgabenpauschale:
    Anders als bei Arbeitnehmern gibt es für Freiberufler keine pauschale Betriebsausgabenpauschale. Allerdings können Freiberufler bestimmte Pauschalen wie beispielsweise die Betriebskostenpauschale bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Diese beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr und deckt einen Teil der Betriebskosten ab, wie beispielsweise Miete, Strom und Versicherungen. Allerdings solltest du als Freiberufler auch in diesem Fall darauf achten, dass alle Ausgaben korrekt dokumentiert sind und gegebenenfalls weitere Betriebsausgaben geltend machen, die über die Pauschale hinausgehen.

Wie beantrage ich als Freiberufler Steuerfreibeträge?

Um als Freiberufler Steuerfreibeträge in Anspruch zu nehmen, musst du deine Einkünfte und Ausgaben genau erfassen und dokumentieren. Anschließend kannst du diese in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen für die jeweiligen Freibeträge erfüllst, um diese auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können.

Für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Freibetrag für Behinderte wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. In diesem Fall musst du den Freibetrag nicht explizit beantragen, sondern kannst ihn in der Anlage N in der Steuererklärung eintragen. Dort kannst du auch weitere Werbungskosten und Arbeitnehmer- oder Betriebsausgaben angeben.

Die Betriebsausgabenpauschale musst du in der Anlage S der Steuererklärung eintragen. Hier kannst du auch weitere Betriebsausgaben und Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit angeben.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen für Steuerfreibeträge nicht erfülle?

Wenn du die Voraussetzungen für Steuerfreibeträge nicht erfüllst, kannst du diese auch nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du deine gesamten Einkünfte versteuern. Daher ist es wichtig, dass du sorgfältig arbeitest. Am besten holst du dir Unterstützung von einer Steuerberatung.

Kann ich Freiberufler Steuerfreibeträge rückwirkend geltend machen?

Ja, in der Regel kannst du als Freiberufler Steuerfreibeträge auch rückwirkend geltend machen. Allerdings gibt es hierbei eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, innerhalb derer du deine Steuererklärung ändern und die Freibeträge geltend machen kannst.

Was muss ich noch beachten?

Als Freiberufler sind für Dich beim Steuerfreibetrag mehrere Aspekte wichtig. Zunächst musst Du sicherstellen, dass Du die Voraussetzungen für den jeweiligen Freibetrag erfüllst. Beispielsweise musst Du für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben oder für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein Kind allein erziehen.

Es ist auch wichtig, dass Du alle Ausgaben sorgfältig dokumentierst und belegst. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Du alle relevanten Ausgaben geltend machen und den Steuerfreibetrag optimal nutzen kannst. Dies gilt insbesondere für die Betriebsausgaben, die Du als Freiberufler geltend machen kannst.

Zudem solltest Du Dich über die Höhe des Freibetrags informieren und gegebenenfalls verschiedene Freibeträge vergleichen, um den für Dich optimalen Freibetrag zu wählen. Hier kann ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin wertvolle Unterstützung bieten.

Insgesamt ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig mit den verschiedenen Freibeträgen auseinandersetzt und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nimmst, um eine optimale Steueroptimierung zu erreichen und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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